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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - IX 2309/79   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - IX 2309/79 (https://dejure.org/1981,1947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1981 - IX 2309/79 (https://dejure.org/1981,1947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1981 - IX 2309/79 (https://dejure.org/1981,1947)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 319 (Ls.)
  • DÖV 1982, 557
  • MedR 1983, 36
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Eine Straftat im unmittelbaren Arzt-Patienten-Verhältnis ist hierfür nicht erforderlich (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 29.09.1981 - IX2309/79 -, MedR 1983, 36 und vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804).

    Zwar weist der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 29.09.1981 (- IX 2309/79 -, DÖV 1982, 557 ff. = MedR 1983, 36 ff.) zu Recht darauf hin, dass den Vertretern der Heilberufe heute nicht mehr in jeder Beziehung eine integere Lebensführung als Berufspflicht auferlegt wird mit der Folge, dass ein Arzt, der sich eines Vermögensdelikts schuldig gemacht hat, das Ansehen seines Berufstandes grundsätzlich nicht so schwer schädigt, dass er als unwürdig angesehen werden müsste.

    Unwürdigkeit ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (vgl. Senat, Urteil vom 29.09.1981 a.a.O.).

  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass nicht in jedem Fall des Abrechnungsbetruges der Widerruf der Approbation die zwingende Folge sein darf (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2019 - 17 K 4618/18 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung

    Gegen den Widerrufstatbestand der Unwürdigkeit als solchen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keine durchgreifenden Bedenken erkennbar; unverhältnismäßige Entscheidungen lassen sich durch verfassungskonforme Anwendung der Unwürdigkeitsklausel im Einzelfall vermeiden (so bereits Urteil des Senats vom 29.09.1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983, a.a.O.).

    Das ihm zur Last fallende Fehlverhalten muss dabei - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - so schwerwiegend sein, dass bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung als untragbar erscheint (BayVGH a.a.O.; Senat, Urt. vom 29.09.1981, a.a.O.).

    Unwürdigkeit ist vielmehr immer auch dann zu bejahen, wenn der Apotheker vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (vgl. Senat, Urt. vom 29.09.1981, a.a.O.).

  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 4827/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    So bereits Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 - MedR 1983, 36, 38; vgl. weiter: VG Regensburg, Urteil vom 28. April 2016 - RN 5 K 15.1137 -, juris.

    Zum vergleichbaren Verhältnis Entzug der Kassenzulassung und Widerruf der ärztlichen Approbation: VGH Ba-Wü, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, S. 36ff, wonach im Falle eines Zahnarztes, der wegen betrügerischer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen verurteilt worden war und der deshalb die Zulassung als Kassenarzt verloren hatte, nicht allein deswegen auch die Approbation zu widerrufen ist.

  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass den Vertretern der Heilberufe heute nicht mehr eine in jeder Beziehung integre Lebensführung als Berufspflicht auferlegt wird (VGH BW vom 29.9.1981, DÖV 1982, 557).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Zwar hat er im Urteil vom 29.9.1981 (- IX 2309/79 -, MedR 1983, 36) ausgeführt, daß den Vertretern der Heilberufe heute nicht mehr eine in jeder Beziehung integre Lebensführung als Berufspflicht auferlegt wird, und deshalb im konkreten Fall die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Arztes, der sich  e i n e s  fortgesetzten Betrugs zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen (Schaden DM 16.600,--), für die er keine Zulassung mehr besitzt, vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verneint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 13 A 1190/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation als Arzt wegen Steuerhinterziehung;

    Auch das Vorbringen, das hohe Ansehen für die Heilberufe beruhe auf dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Heilkunst des Arztes und erstrecke sich nicht auf dessen Tätigkeiten außerhalb der Heilbehandlung, sowie der Hinweis auf die Entscheidung des VGH Baden- Württemberg vom 29. September 1981 - IX 2309/79 - begründen nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1997 - 13 A 5516/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Approbation als Laborarzt;

    Die Ausübung des ärztlichen Berufs und die entsprechende Einschätzung durch die Öffentlichkeit, auch wenn diese möglicherweise von den Angehörigen der Heilberufe nicht (mehr) eine in jeder Hinsicht integre Lebens- und Berufsführung erwartet vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; Urteil vom 5. September 1986 - 9 S 1601/95 - NJW 1987, 1502, umfaßt nicht nur eine fachlich beanstandungsfreie Behandlung der Patienten, sondern auch die Einhaltung der sonstigen ärztlichen Berufspflichten.
  • VG Arnsberg, 18.02.2005 - 13 K 1793/02

    Widerruf einer Approbation wegen Steuerhinterziehung; Unwürdigkeit und

    Eine andere Entscheidung ergibt sich nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, weil sich dieses nicht zur Unwürdigkeit, sondern zur Unzuverlässigkeit eines Arztes verhält.
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